der Anspruch: Inklusion

Schwerhörigkeit und Inklusion: Abbildung eines menschlichen Ohres, grobgerastet und in reinen Schwarz- und Weißwerten

Eine berechtigte Anspruch für Personen mit Hörschädigung ist die uneingeschränkte Inklusion. Als Zielvorgabe gelten kurze Nachhallzeiten, vermeintlich um „gute Hörsamkeit“ (DIN 18041) zu erlangen. Jedoch ist gerade für die Inklusion die Präsenz und Energie der höheren Frequenzen entscheidend – nicht aber ursächlich der Nachhall.

Das ReFlx®-System ist das genau passende Puzzle-Teil, um den Anspruch wirklich erfüllen zu können, nämlich INKLUSION uneingeschränkt mit Leben zu füllen. Schon in der Entwicklungsphase des ReFlx®-Systems mochten die Ziele hoch gesteckt sein. Hingegen der Anspruch – auch z. B. vonseiten der Schulträger – auf Elektroakustik verzichten zu können, ist ja nicht unberechtigt. Die Abhängigkeit von Stromversorgung ist dabei nämlich noch das kleinere Problem. Die hohen zusätzlichen Anschaffungskosten hingegen sind kaum weniger kritisch, als die dauerhafte Abhängigkeit von Service und Wartung.

Was, wenn sich das Hören im Dunst verliert… ?

Seit eh und je und noch heute wird in Richtlinien postuliert, sehr kurze Nachhallzeiten in Räumen seien gerade wichtig und günstig für Personen mit Hörbeeinträchtigungen. Ganz besonders pochen Fachleute darauf für Personen, die auf Hörgeräte angewiesen sind. Darüber hinaus wird pauschal für „Personen mit einem erhöhten Bedürfnis nach guter Hörsamkeit“ (DIN 18041) der Anspruch erhoben, kürzere Nachhallzeiten, also mehr Absorrption zu realisieren.

Sind Sie selbst betroffen? Vermutlich sind Sie froh um jede Unterstützung, die Geräusche abmildert und Klänge, Töne und Sprache irgendwie näher bringt. Oder haben Sie – beruflich oder privat – mit Personen zu tun, die mit Hörbeeinträchtigungen leben müssen? Dann erst recht bleibt Ihnen kaum anderes, als vertrauensvoll den so genannten „Experten“ Glauben zu schenken.

Aber während die Hörakustisch wissenschaftlich gut begleitet ist, hat die induktive Sprachübertragung dennoch auch Nebenwirkungen. Sie löst Probleme nicht, sondern federt sie mit hoher Wirksamkeit ab. Zugleich stellt die Raumakustik einen hohen Anspruch – kann hingegen nicht liefern. Für die Behauptung etwa, dass kurze Nachhallzeiten eine „gute Hörsamkeit“ bedingen, gibt es keinerlei wissenschaftliche Evidenz. Im Gegenteil ist in der Branche gut bekannt: „Wenn die Nachhallzeiten kurz sind, dann heißt das noch lange nicht, dass auch die Sprachverständlichkeit gut ist!“

Am so genannten „Nachhall“ nämlich liegt es nicht! Nicht ursächlich.

Anspruch in die falsche Richtung gelenkt

Sehr wohl ursächlich ist, dass die Forschung im Dunkeln tappt: Man schaut konsequent in die falsche Richtung. Man schaut auf das, was man für den Nachhall hält. Und übersieht dabei die Raumkanten als eigenständiges Volumen und die eigentliche Problemzone völlig.

Wer blindlings kurze Nachhallzeiten realisiert – weil nach Lehrmeinung kurze Nachhallzeiten gut seien für eine „gute Hörsamkeit“ – erzielt genau das Gegenteil. Wer „im Zweifelsfall“ (DIN 18041) eher kürzere als längere Nachhallzeiten anstrebt, hat zwar die Norm verinnerlicht – jedoch weder Raum noch Schall verstanden.

Denn viel Absorption nimmt der Sprache genau das, was Sprachkodierung ursächlich ausmacht. Die höheren, die energiearmen Frequenzen tragen Sprachkodierung oder tragen die Obertöne von Musikinstrumenten. Genau die höheren Frequenzen sind auch jene Bereiche, in denen Rausch- und Zischlaute und die so genannten Plosive* stattfinden.

Aber es sind auch die höheren Frequenzen, die zu allererst und bereits bei subtil beginnender Schwerhörigkeit verloren gehen. Der Anspruch darf also gerade NICHT dahin gehen, stark zu bedämpfen resp. viel zu absorbieren!

Werden nun Klassenräume oder Besprechungsräume gemäß DIN 18041 ausgestattet, so raubt – in ausdrücklich inklusiven Räumen noch einmal mehr – starke Absorption gerade denjenigen das, worauf es ankommt, die ohnehin schlechter hören. Nämlich, worauf sie am dringensten angewiesen sind: vor allem die höheren Frequenzen.

Gerade mit den höheren Frequenzen steht und fällt die Klarheit von Raumklang – und die Sprachklarheit. Geläufig, jedoch missverstanden: Sprachverständlichkeit.

Elektroakustik bedient den Anspruch nur mäßig

Elektroakustische Hilfsmittel und die induktive Übermittlung von Sprachsignalen an Hörgeräte hat sehr wohl seine Berechtigung. Allerdings nur dort, wo es rein physikalisch nicht anders geht. Also zum Beispiel für Durchsagen in Bahnhofshallen… Oder für Telefone in Mehrpersonenbüros…

Kommunikationsräume benötigen laut DIN 18041 elektroakustische Anlagen mindestens für Personen, die auf Hörgeräte angewiesen sind. Die Wahrheit ist: In stark bedämpften Räumen geht deshalb nichts mehr ohne Elektroakustik, weil sie physikalisch falsch ausgestattet sind.

Besser hilft man Betroffenen, wenn der Raum so ausgestattet wird, dass die individuellen Hörgeräte ausreichen. Denn dann kann die Person sich auf das Hören mit den individuell optimal eingestellten Hörgeräten einlassen. – Der ständige Wechsel zwischen zwei Hörsituationen (mal mittels Hörgerät, mal mittels induktiv eingespielter Sprachsignale) verlangt auch kompensatorische Anstrengung ab. … einmal abgesehen davon, dass es immer auch zu Übertragungslücken von Silben oder ganzen Wörtern kommt.

Mit ReFlx® lassen sich Räume rein passiv so ausstatten, dass auch Personen vollumfänglich eingebunden werden, die auf Hörgeräte angewiesen sind.

Selbst-Betroffenheit als Kompetenz-Garantie?

Wenn nun ein Akustiker – selbst von Schwerhörigkeit betroffen und auf Hörgeräte angewiesen – sich im Normen-Unterausschuss engagiert und auf kurze Nachhallzeiten besteht: Muss dann nicht korrekt + angemessen sein, was in DIN 18041 „empfohlen“ wird!?

Nun… er mag tendenziell richtig liegen. Wenn und insoweit sich bisher keine besseren technischen Lösungen geboten hatten. Allein, Kantenabsorber, die immerhin schon deutlich helfen, gibt es seit den 1990er Jahren…

Dass folglich seit runden 25 Jahren die Raumkanten überwiegend, durch die Norm hingegen konsequent ausgeklammert werden, ist schon für Normalhörende anstrengend. Für Schwerhörende oder für Personen, die auf Hörgeräte angewiesen sind, wird ein Raum damit schlicht zur BARRIERE.

barrierefrei – ein einfacher Anspruch

Ja, Sie lesen richtig: Was die Norm als den Königsweg der Inklusion beschreibt, ist in Wahrheit ein neue BARRIERE: viel Absorption + Elektroakustik.

Denn die Induktion von Sprachinformation ist eine Behelfslösung für Situationen, in denen Personen mit Hörschädigung andernfalls von Information ausgeklammert blieben. Eine gute Lösung für Kommunikation – das heißt: Austausch – ist Elektroakustik nicht. Erst der extreme Verlust der hohen Frequenzen durch starke Absorption macht den Einsatz von Elektroakustik unausweichlich – und bietet eine mäßig gute Kompensation.

Man darf sich gern einmal vor Augen führen, was der Einsatz von Elektroakustik für diejenigen bedeutet, die auf Hörgeräte und solche Kommunikationshilfen angewiesen sind. So bringt die Sprachinduktion auch mit sich, dass Sprachsignale von Mikrofonen mit einer gewissen Reaktionsträgheit (die Einschaltzeit) stets verspätet einsetzen. Zudem müssen die Betreffenden sich mit einem ständigen Wechsel der Hörsituation abfinden: Hier das direkte Hören einschl. Umgebungsgeräuschen, nämlich mit den eigenen Hörgeräten – dort das reine Sprachsignal.

Sprache ist stets energiearm

Ich verweise auf meinen Magazinbeitrag, speziell zum Thema „Sprache“ – und möchte deshalb hier nur knapp anreißen:

Sprache lebt – entgegen überwiegend anders lautenden Behauptungen – ALLEIN von energiearmen und mindestens mittelfrequenten, im Wesentlichen aber hochfrequenten Lautbildungen, die im Mundraum moduliert werden.

Relevanter für das Verständnis – wenn jemand auf Bitten hin das Gesagte noch einmal wiederholt – ist, dass man das Gesagte noch einmal hört, das Gehirn also die Sprachbotschaft noch einmal nach bekannten Mustern absuchen kann. Lauter gesprochen wird dann zwar gern, klarer artikuliert hingegen eher selten.

Die schwachen Zisch-, Rausch- und Klicklaute ebenso wie die Plosive*, die im Mundraum gebildet werden, können jedoch durch lauteres Sprechen energetisch kaum verstärkt werden.

Mundraum und Kehlkopf: wo Sprache gebildet wird
Sprache wird im Mundraum gebildet – und ist somit immer energiearm

Die energetische Schwäche der kommunikationsrelevanten und höherfrequenten Lautbildungen ist der Grund, weshalb man Sprachklarheit nicht dadurch erreicht, dass man sich auf den Direktschall stützt. Genau dieses jedoch – der reine Direktschall – ist das Ideal der Norm (DIN 18041) für durchschnittlich große Klassenräume und Besprechungsräume. So spricht DIN 18041 ausdrücklich aus, der Direktschall des gesprochenen Wortes reiche bis zu einer Hördistanz von 8 Metern vollkommen aus.

Inklusion braucht nicht Induktion

Tatsächlich reicht regelmäßig der Direktschall bei ruhiger Sprechweise über eine Distanz von 3 bis max. 4 Metern. Das ist auch allen Personen bekannt, die in der einen oder anderen Weise regelmäßig und ursächlich mit Sprache umgehen. Nichts anderes geht aus Fachgesprächen mit aller Regelmäßigkeit hervor.

Das ReFlx®System – derweil es einerseits erst einmal den Räumen das größte Störpotenzial entzieht – verstärkt andererseits genau jene höheren, also die ohnehin energiearmen Sprachanteile. ABER: wiederum rein passiv – ohne Elektroakustik! Ohne Strom und ohne Wirksamkeitseinbußen: Das ReFlx®-System wirkt immer + sofort, bedarf keinerlei Wartung und ist keinem Verschleiß unterworfen.

Obgleich das Reflx®-System so komplex + umfänglich wirkt, bedeutet mit dem ReFlx®-System ‚inklusiv‘ jedoch nicht: exklusiv. Sondern: In der „Grundausstattung“ wirkt es bereits vollumfänglich. Weil das ReFlx®-System die effektivste Entstörung eines Raumes UND zugleich die effektivste Stärkung der höheren Frequenzen in einem Zuge leistet. Exklusive Umsetzungen sind eine kundenseitige Wahl, durch die man das System auch im Erscheinungsbild optimal an einen innenarchitektonischen Entwurf anpassen kann.

in ALLEN Räumen: blanke RAUMKANTEN stören

Insbesondere für Kommunikationsräume, aber auch für Räume in Mischnutzung ist wichtig, die Raumkanten nicht nur zu entstören, sondern sich genau dieses Kantenvolumen zu erschließen, um nützliche Schallanteile zu verstärken. Solche Räume in Mischnutzung sind z. B. kleinere Mensen, die auch für Versammlungen genutzt werden, oder sind Foyers, die auch für Empfänge und Feiern mitgenutzt werden, oder, oder… –

Auf diese Weise verliert die alte Mär vom Nachhall gänzlich ihren Zauber:

Nachhall ist auch für Personen mit Hörschädigung ein zweitrangiges Kriterium. Denn ein klares und zeitlich nur leicht versetztes Signal, das die Reflexion einbringt, nutzt das Gehirn zusätzlich zur Entschlüsselung von Sprache konstruktiv. Durchaus anderen Behauptungen aus der Fachbranche zum Trotz: Auch von Personen, die auf Hörgeräte angewiesen sind. Und insbesondere dann, wenn zugleich weniger störende Überlagerungen präsent sind.

ECHTE Inklusion ist sooo einfach

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* Selbst in der Fachliteratur taucht immer wieder der Begriff „Explosivlaut“ auf. Der ist sachlich falsch und fachlich nichts. Wenn Wörterbücher den „Explosivlaut“ sehr wohl listen, dann rein resignativ gegenüber Umgangssprache. Korrekt ist der Begriff „Plosiv“.

(entnommen: WAHRIG – Deutsches Wörterbuch; Bertelsmann 2011)