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Rückwandecho – Fatamorgana und Dämon

Ich möchte über das Rückwandecho sprechen. Und zwar deshalb, weil die gängige Lehre das Rückwandecho schon allgemein vorzugsweise verteufelt. Und wenn Inklusion ins Spiel kommt, dann erst recht. Zu Unrecht!

Die Norm verRÄT sich…

„Da bei Räumen mit einem Volumen bis ca. 250 m³ keine Gefahr zur akustischen Überdämpfung besteht, kann hier eine vollflächig schallabsorbierende Decke in Kombination mit einer ebenfalls schallabsorbierenden Rückwand eingesetzt werden“ – so lautet es in DIN 18041 (Ausgabe :2016-03, dort Seite 19).

Und: FALSCH !

„Eine stehende Lehrerin und die vorne sitzenden Schüler/innen hören bei horizontaler Schallausbreitung über die Köpfe der anderen Schüler/innen hinweg ein Rückwandecho mit einer Zeitverzögerung von fast 50 ms“, so liest man es im „DSB-refeRATgeber 6“ (Deutscher Schwerhörigenbund). Das bleibt ohne Erläuterung so stehen – und soll einfach plausibel klingen.

… und Schwerhörige sind verRATEN

Aber was passiert dort wirklich?

Das Rückwandecho ist das Resultat einer Modellvorstellung. Die geometrische Akustik macht’s möglich. Die geometrische Akustik bildet hier aber die realen Verhältnisse der SchallENERGIE nicht ab. Und so wird aus einer Mücke der berüchtigte Elefant…

Angenommen, eine Lehrerin spricht nicht – wie gemutmaßt – leiser, weil ihr das Rückwand-Echo vorgaukele, sie spreche ja laut genug. Angenommen, sie spricht mit 65 dB also schon in angehobener Sprechweise. Nehmen wir 66 dB, weil es, wie sich gleich zeigen wird, „schönere“ Zahlen ergibt.

Rückwandecho – Irrtum oder Blöff?

Eine Schülerin oder ein Schüler in der letzten Reihe oder an einer hinten angeordneten Tischgruppe bekommt noch 48 dB des Direktschalls ab, kann also von der Addition der Schallenergie durch ein Rückwand-Echo unbedingt profitieren. Hier trifft die Schallreflexion von der Rückwand mit nur 6 bis 10 ms Zeitverzögerung ein.

Wenn jetzt noch die Decke schallhart ist, so profitieren die hinten Sitzenden von der Schallspiegelung an der Decke noch einmal als dritter Schallquelle. Dann – und NUR dann – wenn nicht gemäß der Empfehlung von DIN 18041 vollflächig bedämpfende Decken verbaut worden sind!

zwei Skizzen, die verdeutlichen, welche Abnahme des Schallpegels bzgl. des Rückwandechos tatsächlich vorliegt
Rückwandecho: ein Gedankenexperiment der geometrischen Akustik – und Fake

Das ReFlx®-System verstärkt nun noch einmal – und klar gerichtet – um eine weitere Reflexion. ReFlx® verstärkt (nachweislich) vor allem die für Sprache relevanten höheren Frequenzen überproportional. Nun brauchte es eigentlich eine frequenzabhängige Betrachtung des Schallpegels.

Stattdessen stützt sich die Norm „zwingend“ auf „die frequenzabhängige Betrachtung der Nachhallzeiten“ – und bindet an rein mathematische Erfordernisse (DIN 18041:2016-03; 4.2.3 – Anforderungen an die Nachhallzeit). Was dabei als „Nachhall“ erfasst wird, IST hingegen gar kein Nachhall (!) – sondern die Summe aller Schallrückwürfe im Raum, einschließlich der spezifischen Störungen, die im Kantenvolumen entstehen.

nicht das Rückwandecho stört, sondern die Raumkanten

In der ersten Reihe kommen vom Rückwand-Echo im besten Falle noch ca. 42 dB an – ein Sprachsignal, das folglich um 24 dB schwächer ist als das originäre Sprachsignal der Lehrkraft. Da die Signale zeitversetzt sind, fällt dieses schwache „Echo“ praktisch als Störquelle gar nicht mehr ins Gewicht – das zudem ja sogar unterhalb des Grundgeräuschpegels einer Schulklasse ansiedelt.

Und: … das weit unterhalb jener Empfehlung liegt, die die Norm selbst ausspricht. „Eine weitgehend störungsfreie Verständlichkeit ist bei Signal-Geräuschabständen von 10 dB bis 20 dB zu erwarten“, so heißt es in der Norm. Und weiter: „Für die Kommunikation mit speziellen Fachtexten oder in einer Fremdsprache sind 5 dB bis 10 dB höhere Anforderungen an den Sprach-Gesamtstörschalldruckpegel-Abstand zu stellen.“ Und im nächsten Satz: „Damit Hörer mit verminderter Hörfähigkeit an der Sprachkommunikation teilnehmen können, benötigen sie einen 5 dB bis 15 dB höheren Sprach-Gesamtstörschalldruckpegel-Abstand als Guthörende und eine geringere Nachhallzeit […].“

Die Rede ist also von Pegelabständen von 10 bis 20 dB für Normalhörende, von 15 – 30 dB für den Austausch in Fachvokabularen oder in Fremdsprachen, von 15 – 35 dB zwischen Störsignal und Nutzsignal. Das sind jedoch wiederum nur Schätzwerte: „Eine vollständig wissenschaftlich begründbare Ableitung für genaue numerische Anforderungswerte ist hierfür zurzeit nicht bekannt.“ (DIN 18041:2016-03; 1 – Anwendungsbereich)

Sprach-Gesamtstörschalldruckpegel-Abstand: innerhalb der Norm missverstanden

Solche Werte hingegen werden gefordert, ohne dass man sich der Problematik des Kantenvolumens stellt. Vielmehr noch ist das Kantenvolumen als Störgeräuschquelle den Verfassenden der Norm schlicht gar nicht bekannt. Andernfalls hätte man zweifelsohne Tipps oder sogar konkrete Anweisungen an die Hand gegeben, um die Störgeräuschentwicklung im Kantenvolumen zu unterbinden.

Beispiel einer Rückwand ohne Absorber – aber mit ReFlx®-System

Mittels Norm oder Ratgebern „berät“ man also dahingehend, mit hohem Aufwand und zu hohen Kosten etwas zu beseitigen, das zwar vorhanden, aber nur äußerst schwach wirksam und deshalb nicht praxisrelevant ist. Mit einer solchen Maßnahme wird also nichts als Geld verschwendet. Und im Gegenteil: Sparte man sich dieses Geld für Absorber auf den Rückwänden, könnten aber genau diejenigen profitieren, die hinten sitzen. Mit Absorbern an den Rückwänden jedoch werden genau diese noch einmal stärker benachteiligt!

Tatsächlich sind es die unbehandelten RAUMKANTEN, um die man sich kümmern muss. – Ich persönlich spreche lieber umfassender vom „Kantenvolumen“. Das Kantenvolumen löst jene Störungen aus, die von der Fachwelt ohne jegliche plausible Erklärung der Rückwand zugeschrieben werden.

Im Allgemeinen nutzt „die Raumakustik“ das Rückwandecho, um damit umfängliche und überflüssige Bedämpfungen an den Rückwänden zu rechtfertigen, die in ihrer Wirkung nicht etwa nutzlos, sondern im Gegenteil sogar kontraproduktiv sind.

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Inklusion 3.0 – volle Einbindung

Einbindung ist das Stichwort: Inklusion meint die letztlich vollumfängliche Chancengleichheit für Personen mit Beeinträchtigungen. „Inklusion bedeutet“, so erklärt die „Aktion Mensch“ auf ihrer Website, „dass jeder Mensch ganz natürlich dazu gehört.“

Aber: Nun bedarf es erst einmal der Elektroakustik, da sonst zwar jeder mitmachen „darf“, wie „Aktion Mensch“ weiter erläutert – aber eben nicht KANN. Weil Räume, die für die Inklusion von im Hörsinn beeinträchtigten Personen gemäß Empfehlung von DIN 18041 noch stärker bedämpft werden. Auf diesem Wege geht man gegen die überwiegend höherfrequenten Störgeräusche vor. Tatsächlich aber nimmt man dem Raum genau das, wovon Sprache lebt: die höheren Frequenzen.

Was nun bedeutet es für Menschen, die auf Hörgeräte angewiesen sind, in der induktiven Sprachübertragung wenigstens Hilfe zu erlangen? Insbesondere, da die Räume gemäß DIN 18041 akustisch völlig überdämpft werden? Wenngleich ich also die Elektroakustik für durchschnittliche Kommunikationsräume (etwa Klassenräume oder die meisten der Besprechungs- oder Seminarräume) – als Übergangslösung in der Vergangenheit respektiere, so ist aber wirkliche, „echte“ INKLUSION so nicht möglich.

Norm verschlechtert Hörumgebung

Dass solche stark bedämpften Räume außerdem ALLEN eine besondere Anstrengung und Aufmerksamkeit abverlangen, das mögen viele als hinnehmbar abtun. Es ist aber in Wahrheit ein großes Problem. Für Lehrkräfte etwa bedeutet das zusätzlichen Stress – auch, wenn darüber stets nur hinter der vorgehaltenen Hand gesprochen wird.

Es kann sehr wohl legitim sein, andere zu benachteiligen, um den durch körperliche Vorveranlagung oder durch Schicksalsschläge des Lebens Benachteiligten eine Teilnahme, eine Einbindung in bestimmte Abläufe überhaupt zu ermöglichen. Wenn jedoch, einen Nachteil hinzunehmen, für die Allgemeinheit zur dauerhaften Belastung wird, dann DARF man das hinterfragen. Und dann SOLLTE man die Methode hinterfragen, mittels derer man Inklusion zu erschließen versucht.

Geht es denn auch anders?

Genau hier packt ReFlx® zu. Als ein rein passives System, das – einmal installiert – allen einen dauerhaften Vorteil bietet. Es eröffnet Personen, die auf Hörgeräte angewiesen sind, aber außerdem vollumfänglich, sich auf Augenhöhe und selbstbestimmt in die Gruppe mit einzubringen.

ReFlx® mit weiß lasierter Oberfläche in einem Klassenraum

Dabei ist das ReFlx®-System energieunabhängig, immerwährend und wartungsfrei.

Einbindung von Personen mit Hörbeeinträchtigung

Personen, die auf Hörgeräte angewiesen sind, können sich besser in Gruppen und Kommunikationssituationen integrieren, als eine Einbeziehung von elektroakustischen Anlagen das je leisten kann. Schwerhörige Personen kommen allein mit ihren individuell optimierten Hörgeräten bestens zurecht.

Und viele, die NOCH keine Hörgeräteversorgung benötigen oder in Anspruch nehmen, können sich auch ohne Hörgeräte wieder voll und ganz in den Gesprächsaustauch mit einbringen.

Allein… weshalb geht das „plötzlich“? Und plötzlich rein passiv?

Weil es in Wahrheit eines energetisch ausgewogenen Schallfeldes bedarf. Und weil es einer VERSTÄRKUNG der höheren Frequenzen bedarf. Genau das Gegenteil also von dem, was die Norm verlangt. Dort nämlich heißt es, die Störgeräusche müssten maximal bedämpft werden, um Hörgeräteträger zu entlasten…

… während aber Sprache gerade in diesen höheren Frequenzen kodiert!

Inklusion inklusive – DAS ist echte Einbindung

• Bitte lesen Sie mittels dieses weiteren internen Link, was dahinter steckt. In dem betreffenden Magazin-Beitrag geht es um Messdaten, die physikalisch untermauern, was auch subjektiv über Räume ausgesagt wird, die mit ReFlx® ausgestattet sind.

• Gewinnen Sie ein besseres Gesamtverständnis, indem Sie auch diesen nächsten internen Link nutzen und erfahren, was es mit dem „Nachhall“ tatsächlich auf sich hat.

Weshalb Inklusion 3.0 ?

Nun… 2-Punkt-Null mag die technische Möglichkeit beschreiben, Sprachsignale induktiv in Hörgeräte einzuspielen.

3-Punkt-Null bedeutet, solche technischen Ausstattungen nur noch dort anwenden zu müssen, wo man wirklich anders zu keinen tragfähigen Ergebnissen gelangen kann. Also etwa bei Telefonen in Büroumgebungen, für Durchsagen in Bahnhofshallen, in großen Kongresshallen…

In nicht zu großen Kommunikationsräumen – in durchschnittlichen Besprechungs- oder Seminarräumen und in allen Klassenräumen – gibt es nun hingegen mit dem ReFlx®-System einen einfachen Weg, der nicht nur für ALLE, sondern tatsächlich auch für Personen, die auf Hörgeräte angewiesen sind, einwandfrei und vollumfänglich inklusiv funktioniert. OHNE Elektroakustik.

In der Gesamtschule Waltrop bewährt sich ReFlx® in der Inklusion seit nunmehr über drei Jahren – und im zweiten Jahrgang. Ab Sommer 2022 durchliefen dort zwei Jungen mit Hörgeräteversorgung ihre Klassen 5 und 6 – mit gutem Erfolg. Und seit Sommer 2024 ist dort eine neue Jahrgangsstufe 5 eingezogen, wiederum mit einem Jungen, der Hörgeräte trägt, mit einem andersartigen Hörproblem, der ebenfalls allein mit seinen individuell auf seine Bedürfnisse hin eingestellten Hörgeräten vollwertig am Unterricht teilnimmt – ohne zusätzliche Elektroakustik.

DAS ist „Inklusion 3.0“.

Der Diffusor D21. … und im Büroambiente, zusammen mit dem ReFlx®-System
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Barrierefrei: „Ich versteh‘ Sie gut!“

sagt einer der beiden Jungen, die auf Hörgeräte angewiesen sind – und lobt indirekt den Raum als barrierefrei. Anlässlich der Inklusion wurde in Raum 1002 der Gesamtschule Waltrop das ReFlx®-System installiert. Nun kann der Junge gut darauf verzichten, seine Mikrofonanlage zu benutzen.

Hochinteressant und aufschlussreich war meine Hospitation in diesem Raum während Unterricht und Wochenabschlussstunde (WAS). Für die Sprachverständlichkeit allemal, bot die WAS auch Aufschluss zum Thema „Lärm“. Denn die WAS ist nicht nur Rückschau und Besprechung von Problemen oder Geplantem. Sie ist auch bisweilen emotional hoch aufgeladen – mal positiv, mal negativ.

ReFlx®: barrierefrei in der Grundausstattung

So zeigten sich im Rahmen der Besprechungen während der WAS die einen oder anderen Schülerinnen oder Schüler aufgewühlt oder erregt, so dass die Diskussionen streckenweise für einige Unruhe sorgten.

Besonders aufschlussreich aber war eine Woge der Freude und Begeisterung. Wegen des in der folgenden Woche anstehenden Wandertages brandete kurz aber laut der Jubel auf. Was in einer Klasse 9 vielleicht nur noch müdes Murren hervorgerufen hätte, war für diese Klasse 5 noch Grund zu echter Freude. Dennoch wurde daraus kein schriller und belastender Lärm, sondern blieb einfach für den kurzen Moment ein lautes Ereignis.

Woge der Begeisterung erdrückt nicht lärmend

Als ich zum Schulschluss den Pädagoginnen gegenüber meinen Eindruck beschrieb, da bestätigten mir beide Klassenlehrerinnen: „Wie Sie das schildern, das deckt sich ganz mit unseren Erfahrungen hier und in anderen Klassenräumen. Hier haben wir keine Probleme mehr mit Lärm, seit dieses System hier hängt. In anderen Klassen gelangt man oft schon nach zehn, fünfzehn Minuten an seine Grenzen.“

barrierefrei dank ReFlx®-System: Raum 1002, Gesamtschule Waltrop

Anlässlich der Inklusion eines Jungen, der Hörgeräte trägt, war die Ausstattung mit dem ReFlx®-System ausgelöst worden. Bereits kurz nach Start des Schuljahres wurde ein weiterer Junge derselben Jahrgangsstufe dieser Klasse, konkret diesem Raum 1002 zugeordnet. Dieser Junge ist ebenfalls auf Hörgeräte angewiesen, hat darüber hinaus aber ein Mikrofon, das Lehrkräfte sich einfach umhängen können. Sprechen sie, wird automatisch das Sprachsignal induktiv in die Hörgeräte dieses Jungen eingespielt.

„Mir ist aufgefallen“, sprach eine der beiden Pädagoginnen den Jungen nun auf die zurückliegende Woche an, „dass Du mir das Mikrofon gar nicht immer gegeben hast.“ „Ja“, räumte der Junge unumwunden und unberührt ein – und zuckte lapidar mit einer Schulter: „Hab ich einfach vergessen.“
„Schämst Du Dich denn, es mir dann noch zu geben? Wenn Du bemerkst, dass Du es vergessen hast?“ hakte die Lehrerin nach.

„Nein, ich schäm’ mich nicht“, gab der Junge spontan zurück. „Aber wenn ich es doch nicht brauche…“

Mikrofonanlage überflüssig

„Verstehst Du mich denn trotzdem gut?“ schien sich die Lehrerin nicht sicher, ob es richtig sei, ihrerseits nicht die Initiative ergriffen zu haben. „Ja“, gab der Junge ganz selbstgewiss zurück, „ich versteh’ Sie gut. … und dann muss ich Ihnen das Gerät ja nicht geben.“

barrierefrei: das ReFlx®-System sorgt für beste Sprachverständlichkeit

In einem anderen Klassenraum war dem Jungen das trotz seiner Sprechanlage nicht gelungen. Deshalb hatte man ihn bereits zu Anfang des Schuljahres in diesen Raum, in diese Klasse umgruppiert.

Das deckt sich komplett damit, dass auch der andere Junge (von vornherein ohne Sprechanlage, allein auf seine Hörgeräte angewiesen) nur mit seinen Hörgeräten dem Unterricht ohne Beeinträchtigungen folgen kann. Der Raum ist dank des ReFlx®-Systems zweifelsfrei BARRIEREfrei: ohne Elektroakustik, allein aus der passiven Ausstattung des Raumes heraus.

Impulsmessungen zeigen sehr deutlich, weshalb das möglich ist und wie sich das Reflx®-System auswirkt. Schaubilder zeigen in Frequenzverläufen und Schallintensitäten deutlich, wie durch die Installation des REIN PASSIVEN ReFlx®-Systems gerade der höhere mittlere und der hohe Frequenzbereich mit einer bisher einmaligen Gleichmäßigkeit auf ein höheres Niveau verstärkt wird. Durch die Verstärkung und Klärung der für Sprache so relevanten Frequenzen kann sogar die Inklusion vollumfänglich bedient werden.

In einem weiteren Magazinbeitrag gehe ich darauf ein, weshalb sich das ReFlx®-System so positiv auf Sprache auswirkt.