Raumakustik Premium

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Ausschreibungen: produktneutral

Ich höre von Planenden immer wieder, Ausschreibungen müssten produktneutral erfolgen. Das gilt – sofern überhaupt ausgeschrieben werden muss – für Projekte öffentlicher Träger.

Zugleich werde ich belehrt, DESHALB müsse man nach DIN 18041 ausschreiben…

Das Gegenteil ist der Fall!

Sie KÖNNEN sogar dann auf Ausschreibungen verzichten, wenn bestimmte Zielsetzungen allein durch EINEN Anbieter erreicht werden können! So etwa die inklusive Ausstattung von Räumen – OHNE zusätzliche elektroakustische Anlagen. Auch ist zu berücksichtigen, dass die induktive Sprachübertragung für Personen, die auf Hörgeräte angewiesen sind, nicht die beste + nicht die angenehmste Lösung darstellt.

Induktive Signalübertragung ist dort ein unverzichtbarer Behelf, wo keine andere Lösung umsetzbar ist, etwa in Bahnhofshallen oder in Konferenzhallen.

Ausschreibungen + DIN 18041

So genannte Kantenabsorber gibt es etwa seit den 1990er Jahren, um in durchschnittlich großen Kommunikationsräumen für bessere #Sprachverständlichkeit zu sorgen. Dennoch gehen die beiden Novellen von DIN 18041, von 2004 und 2016, darauf nicht ein. Sinn und Methodik des Einsatzes von Kantenabsorbern werden in der Norm weder sinnvoll erwähnt, noch physikalisch korrekt erläutert.

nur EIN Teil der Wahrheit

Auf der anderen Seite wird mittels DIN 18041 der sinnvolle Einsatz von Kantenabsorbern sogar konkret unterdrückt:

Während Kantenabsorber GRUNDSÄTZLICH einen sehr starken positiven Einfluss auf die Raumakustik haben, haben sie zugleich einen geringen Einfluss auf die gemessenen Nachhallzeiten.

Aber: ECHTER Nachhall ist gar nicht nachteilig – und hat nur einen sehr geringen Einfluss auf die Klarheit des Raumklangs.

Das ist seit Langem empirisch bewiesen, wird aber von DIN 18041 ausgeklammert.

Fakt ist:

Alle Ausschreibungen öffentlicher Stellen, in die DIN 18041 als Bedingung – und somit vertraglich bindend – eingebunden wird, sind genau genommen juristisch anfechtbar.

Denn zahlreiche Produkte, die es zum Teil bereits seit Langem gibt, werden auf diesem Wege vom Wettbewerb ausgeschlossen. Der Zusammenhang zwischen „guter Hörsamkeit“ und kurzen Nachhallzeiten – der in DIN 18041 physikalisch fehlerhaft behauptet wird – diskreditiert Kantenabsorber indirekt als technisch unzulänglich.

Und nicht nur Kantenabsorber. Sondern insbesondere das ReFlx®-System, mit dem – ohne zusätzliche Installation von Elektroakustik – Inklusionsräume perfekt ausgerüstet werden können. Nämlich passiv, OHNE dass es induktiver Signalübertragungen überhaupt bedarf!

DIN 18041 hingegen fordert ausdrücklich elektroakustische Anlagen für die #Inklusion.

Satz 5 der Arbeitsschutzregel ‚ASR A3.7‘, die die „Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin“ herausgibt

Der Verzicht auf Elektroakustik hat – neben Vorteilen für Kostenträger – den positiven Nebeneffekt, dass die vollumfängliche Einbettung Hörgeschädigter gelingt. Zudem werden minder Betroffene – also zugleich alle „Personen mit einem erhöhten Bedürfnis nach guter Hörsamkeit“ (DIN 18041, Vorwort) – vorbehaltlos einbezogen, ohne ihnen etwaige Nachteile zuzumuten.

Alle Ausschreibungen, die explizit DIN 18041 einbinden, sind nicht produktneutral + weisen den aktuellen Stand der Technik zurück.

DIN 18041 zielt darauf ab, eingespielte Produktions- und Vertriebsabläufe auf lange Sicht abzusichern. Die Norm zielt nur deklaratorisch – nicht aber faktisch physikalisch – darauf ab, Personen mit Hörschädigungen Unterstützung zu bieten.

tatsächlich gesetzlich bindend: allein ASR A3.7

Sie können – vollkommen rechtssicher – auf Ausschreibungen verzichten, wenn ohnehin nur EIN Anbieter die angestrebte Eigenschaft auch realisieren kann.

Und die Arbeitsschutzregel ASR A3.7 öffnet sich ausdrücklich für technische Innovationen. Dort werden Arbeitgeber sogar aufgefordert, sich NICHT an das in der Richtlinie dargestellte Verfahren zu halten, sondern lediglich „mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit“ zu gewährleisten (ASR A3.7, Satz 5 der Einleitung).

„Im Sinne dieser Norm“, so lautet es in DIN 18041, „ist die frequenzabhängige Betrachtung der Nachhallzeit zwingend erforderlich.“

mit welcher Auswirkung für Ausschreibungen?

Dieser Satz stützt die Suggestion, Nachhallzeiten seien von zentraler Bedeutung. Gleichzeitig beinhaltet die Formulierung die rechtliche Freistellung des Norm-Herausgebers. „Im Sinne dieser Norm“ heißt: Diese Anforderung ist physikalisch zumindest nicht gesichert + etwaig umstritten. Man setzt also letztlich deklaratorisch den Geltungsrahmen fest.

Weshalb ich stets vom „so genannten“ Nachhall spreche, lesen Sie hier: Das Abklingen des Gesamtschallereignisses in einem Raum darf – physikalisch korrekt – nicht als „Nachhall“ bezeichnet werden.

… und wurde es auch – trotz anders lautender Behauptungen oder dahingehend suggestiver Darstellungen – von Wallace C. Sabine nie!

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Inklusion 3.0 – volle Einbindung

Einbindung ist das Stichwort: Inklusion meint die letztlich die vollumfängliche Chancengleichheit für Personen mit Beeinträchtigungen. „Inklusion bedeutet“, so erklärt die „Aktion Mensch“ auf ihrer Website, „dass jeder Mensch ganz natürlich dazu gehört.“

Das ist nicht möglich in Räumen, die gemäß DIN 18041 akustisch „inklusiv“ ausgestattet werden.

DENN 1.: Nun bedarf es erst einmal der Elektroakustik, da sonst zwar jeder mitmachen „darf“, wie „Aktion Mensch“ weiter erläutert – aber gar nicht KANN.

Norm verschlechtert Hörumgebung

UND zweitens: Solche stark bedämpften Räume verlangen ALLEN eine besondere Anstrengung und Aufmerksamkeit ab. Für Lehrkräfte etwa bedeutet das zusätzlichen Stress – auch, wenn darüber stets nur hinter der vorgehaltenen Hand gesprochen wird.

Nun kann es sehr wohl legitim sein, andere zu benachteiligen, um den durch körperliche Vorveranlagung Benachteiligten eine Teilnahme, eine Einbindung in bestimmte Abläufe überhaupt zu ermöglichen. Wenn jedoch, einen Nachteil hinzunehmen, für die Allgemeinheit zur dauerhaften Belastung wird, dann kann man nicht die Inklusion hinterfragen, sondern MUSS die Methode hinterfragen.

Genau DAS habe ich getan: ReFlx® ist ein passives System, das – einmal installiert – allen einen dauerhaften Vorteil bietet. UND für immer und wartungsfrei die Inklusion, nämlich eine vollumfängliche Einbindung von Personen mit Beeinträchtigungen mit abdeckt.

ReFlx® mit weiß lasierter Oberfläche in einem Klassenraum

Einbindung von Personen mit Hörbeeinträchtigung

Personen, die auf Hörgeräte angewiesen sind, können sich besser in Gruppen und Kommunikationssituationen integrieren, als die Einbeziehung von elektroakustischen Anlagen das je leisten könnte. Schwerhörige Personen kommen allein mit ihren individuell optimierten Hörgeräten bestens zurecht.

Allein… weshalb geht das „plötzlich“ rein passiv? Wenn es doch bisher immer heißt, „gute Hörsamkeit“ erfordere kurze Nachhallzeiten, um die Hintergrundstörung zumindest hinreichend zu senken. Und wenn es doch bisher noch immer heißt, Personen mit Hörgeräten bedürften einer noch stärkeren Bedämpfung UND elektroakustischer Anlagen?

Inklusion inklusive – DAS ist echte Einbindung

• Bitte folgen Sie diesem internen Link und lesen meinen Magazinbeitrag zum Charakter von Sprache an sich.

• Und lesen Sie bitte auch diesen weiteren internen Link: In dem betreffenden Magazin-Beitrag weise ich auf Messdaten hin, die klar physikalisch untermauern, was man auch subjektiv in einem mit ReFlx® ausgestatteten Raum als für die Kommunikation positiv wahrnimmt.

• Gewinnen Sie ein besseres Gesamtverständnis, indem Sie auch diesen nächsten internen Link nutzen und erfahren, was es mit dem „Nachhall“ wirklich auf sich hat.

Weshalb Inklusion 3.0 ?

Nun… 2-Punkt-Null mag die technische Fähigkeit sein, Sprachsignale induktiv in Hörgeräte einzuspielen.

3-Punkt-Null bedeutet, solchen Schnick-Schnack nur noch dort anwenden zu müssen, wo man anders zu keinen tragfähigen Ergebnissen gelangen kann. Also etwa bei Telefonen in Büroumgebungen oder für Durchsagen in Bahnhofshallen…

In nicht zu großen Kommunikationsräumen, also in durchschnittlichen Besprechungs- oder Seminarräumen und in allen Klassenräumen, gibt es nun hingegen mit dem ReFlx®-System einen einfachen Weg, der nicht nur für ALLE, sondern tatsächlich auch für Personen, die auf Hörgeräte angewiesen sind, einwandfrei und vollumfänglich inklusiv funktioniert. OHNE Elektroakustik.

DAS ist „Inklusion 3.0“.

ReFlx® im Wohnumfeld – hier kombiniert mit dem Diffusor D21
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der Anspruch: Inklusion

Eine berechtigte Anspruch für Personen mit Hörschädigung ist die uneingeschränkte Inklusion. Als Zielvorgabe gelten kurze Nachhallzeiten, vermeintlich um „gute Hörsamkeit“ (DIN 18041) zu erlangen. Jedoch ist gerade für die Inklusion die Präsenz und Energie der höheren Frequenzen entscheidend – nicht aber ursächlich der Nachhall.

Das ReFlx®-System ist das genau passende Puzzle-Teil, um den Anspruch wirklich erfüllen zu können, nämlich INKLUSION uneingeschränkt mit Leben zu füllen. Schon in der Entwicklungsphase des ReFlx®-Systems mochten die Ziele hoch gesteckt sein. Hingegen der Anspruch – auch z. B. vonseiten der Schulträger – auf Elektroakustik verzichten zu können, ist ja nicht unberechtigt. Die Abhängigkeit von Stromversorgung ist dabei nämlich noch das kleinere Problem. Die hohen zusätzlichen Anschaffungskosten hingegen sind kaum weniger kritisch, als die dauerhafte Abhängigkeit von Service und Wartung.

Was, wenn sich das Hören im Dunst verliert… ?

Seit eh und je und noch heute wird in Richtlinien postuliert, sehr kurze Nachhallzeiten in Räumen seien gerade wichtig und günstig für Personen mit Hörbeeinträchtigungen. Ganz besonders pochen Fachleute darauf für Personen, die auf Hörgeräte angewiesen sind. Darüber hinaus wird pauschal für „Personen mit einem erhöhten Bedürfnis nach guter Hörsamkeit“ (DIN 18041) der Anspruch erhoben, kürzere Nachhallzeiten, also mehr Absorrption zu realisieren.

Sind Sie selbst betroffen? Vermutlich sind Sie froh um jede Unterstützung, die Geräusche abmildert und Klänge, Töne und Sprache irgendwie näher bringt. Oder haben Sie – beruflich oder privat – mit Personen zu tun, die mit Hörbeeinträchtigungen leben müssen? Dann erst recht bleibt Ihnen kaum anderes, als vertrauensvoll den so genannten „Experten“ Glauben zu schenken.

Aber während die Hörakustisch wissenschaftlich gut begleitet ist, hat die induktive Sprachübertragung dennoch auch Nebenwirkungen. Sie löst Probleme nicht, sondern federt sie mit hoher Wirksamkeit ab. Zugleich stellt die Raumakustik einen hohen Anspruch – kann hingegen nicht liefern. Für die Behauptung etwa, dass kurze Nachhallzeiten eine „gute Hörsamkeit“ bedingen, gibt es keinerlei wissenschaftliche Evidenz. Im Gegenteil ist in der Branche gut bekannt: „Wenn die Nachhallzeiten kurz sind, dann heißt das noch lange nicht, dass auch die Sprachverständlichkeit gut ist!“

Am so genannten „Nachhall“ nämlich liegt es nicht! Nicht ursächlich.

Anspruch in die falsche Richtung gelenkt

Sehr wohl ursächlich ist, dass die Forschung im Dunkeln tappt: Man schaut konsequent in die falsche Richtung. Man schaut auf das, was man für den Nachhall hält. Und übersieht dabei die Raumkanten als eigenständiges Volumen und die eigentliche Problemzone völlig.

Wer blindlings kurze Nachhallzeiten realisiert – weil nach Lehrmeinung kurze Nachhallzeiten gut seien für eine „gute Hörsamkeit“ – erzielt genau das Gegenteil. Wer „im Zweifelsfall“ (DIN 18041) eher kürzere als längere Nachhallzeiten anstrebt, hat zwar die Norm verinnerlicht – jedoch weder Raum noch Schall verstanden.

Denn viel Absorption nimmt der Sprache genau das, was Sprachkodierung ursächlich ausmacht. Die höheren, die energiearmen Frequenzen tragen Sprachkodierung oder tragen die Obertöne von Musikinstrumenten. Genau die höheren Frequenzen sind auch jene Bereiche, in denen Rausch- und Zischlaute und die so genannten Plosive* stattfinden.

Aber es sind auch die höheren Frequenzen, die zu allererst und bereits bei subtil beginnender Schwerhörigkeit verloren gehen. Der Anspruch darf also gerade NICHT dahin gehen, stark zu bedämpfen resp. viel zu absorbieren!

Werden nun Klassenräume oder Besprechungsräume gemäß DIN 18041 ausgestattet, so raubt – in ausdrücklich inklusiven Räumen noch einmal mehr – starke Absorption gerade denjenigen das, worauf es ankommt, die ohnehin schlechter hören. Nämlich, worauf sie am dringensten angewiesen sind: vor allem die höheren Frequenzen.

Gerade mit den höheren Frequenzen steht und fällt die Klarheit von Raumklang – und die Sprachklarheit. Geläufig, jedoch missverstanden: Sprachverständlichkeit.

Elektroakustik bedient den Anspruch nur mäßig

Elektroakustische Hilfsmittel und die induktive Übermittlung von Sprachsignalen an Hörgeräte hat sehr wohl seine Berechtigung. Allerdings nur dort, wo es rein physikalisch nicht anders geht. Also zum Beispiel für Durchsagen in Bahnhofshallen… Oder für Telefone in Mehrpersonenbüros…

Kommunikationsräume benötigen laut DIN 18041 elektroakustische Anlagen mindestens für Personen, die auf Hörgeräte angewiesen sind. Die Wahrheit ist: In stark bedämpften Räumen geht deshalb nichts mehr ohne Elektroakustik, weil sie physikalisch falsch ausgestattet sind.

Besser hilft man Betroffenen, wenn der Raum so ausgestattet wird, dass die individuellen Hörgeräte ausreichen. Denn dann kann die Person sich auf das Hören mit den individuell optimal eingestellten Hörgeräten einlassen. – Der ständige Wechsel zwischen zwei Hörsituationen (mal mittels Hörgerät, mal mittels induktiv eingespielter Sprachsignale) verlangt auch kompensatorische Anstrengung ab. … einmal abgesehen davon, dass es immer auch zu Übertragungslücken von Silben oder ganzen Wörtern kommt.

Mit ReFlx® lassen sich Räume rein passiv so ausstatten, dass auch Personen vollumfänglich eingebunden werden, die auf Hörgeräte angewiesen sind.

Selbst-Betroffenheit als Kompetenz-Garantie?

Wenn nun ein Akustiker – selbst von Schwerhörigkeit betroffen und auf Hörgeräte angewiesen – sich im Normen-Unterausschuss engagiert und auf kurze Nachhallzeiten besteht: Muss dann nicht korrekt + angemessen sein, was in DIN 18041 „empfohlen“ wird!?

Nun… er mag tendenziell richtig liegen. Wenn und insoweit sich bisher keine besseren technischen Lösungen geboten hatten. Allein, Kantenabsorber, die immerhin schon deutlich helfen, gibt es seit den 1990er Jahren…

Dass folglich seit runden 25 Jahren die Raumkanten überwiegend, durch die Norm hingegen konsequent ausgeklammert werden, ist schon für Normalhörende anstrengend. Für Schwerhörende oder für Personen, die auf Hörgeräte angewiesen sind, wird ein Raum damit schlicht zur BARRIERE.

barrierefrei – ein einfacher Anspruch

Ja, Sie lesen richtig: Was die Norm als den Königsweg der Inklusion beschreibt, ist in Wahrheit ein neue BARRIERE: viel Absorption + Elektroakustik.

Denn die Induktion von Sprachinformation ist eine Behelfslösung für Situationen, in denen Personen mit Hörschädigung andernfalls von Information ausgeklammert blieben. Eine gute Lösung für Kommunikation – das heißt: Austausch – ist Elektroakustik nicht. Erst der extreme Verlust der hohen Frequenzen durch starke Absorption macht den Einsatz von Elektroakustik unausweichlich – und bietet eine mäßig gute Kompensation.

Man darf sich gern einmal vor Augen führen, was der Einsatz von Elektroakustik für diejenigen bedeutet, die auf Hörgeräte und solche Kommunikationshilfen angewiesen sind. So bringt die Sprachinduktion auch mit sich, dass Sprachsignale von Mikrofonen mit einer gewissen Reaktionsträgheit (die Einschaltzeit) stets verspätet einsetzen. Zudem müssen die Betreffenden sich mit einem ständigen Wechsel der Hörsituation abfinden: Hier das direkte Hören einschl. Umgebungsgeräuschen, nämlich mit den eigenen Hörgeräten – dort das reine Sprachsignal.

Sprache ist stets energiearm

Ich verweise auf meinen Magazinbeitrag, speziell zum Thema „Sprache“ – und möchte deshalb hier nur knapp anreißen:

Sprache lebt – entgegen überwiegend anders lautenden Behauptungen – ALLEIN von energiearmen und mindestens mittelfrequenten, im Wesentlichen aber hochfrequenten Lautbildungen, die im Mundraum moduliert werden.

Relevanter für das Verständnis – wenn jemand auf Bitten hin das Gesagte noch einmal wiederholt – ist, dass man das Gesagte noch einmal hört, das Gehirn also die Sprachbotschaft noch einmal nach bekannten Mustern absuchen kann. Lauter gesprochen wird dann zwar gern, klarer artikuliert hingegen eher selten.

Die schwachen Zisch-, Rausch- und Klicklaute ebenso wie die Plosive*, die im Mundraum gebildet werden, können jedoch durch lauteres Sprechen energetisch kaum verstärkt werden.

Mundraum und Kehlkopf: wo Sprache gebildet wird
Sprache wird im Mundraum gebildet – und ist somit immer energiearm

Die energetische Schwäche der kommunikationsrelevanten und höherfrequenten Lautbildungen ist der Grund, weshalb man Sprachklarheit nicht dadurch erreicht, dass man sich auf den Direktschall stützt. Genau dieses jedoch – der reine Direktschall – ist das Ideal der Norm (DIN 18041) für durchschnittlich große Klassenräume und Besprechungsräume. So spricht DIN 18041 ausdrücklich aus, der Direktschall des gesprochenen Wortes reiche bis zu einer Hördistanz von 8 Metern vollkommen aus.

Inklusion braucht nicht Induktion

Tatsächlich reicht regelmäßig der Direktschall bei ruhiger Sprechweise über eine Distanz von 3 bis max. 4 Metern. Das ist auch allen Personen bekannt, die in der einen oder anderen Weise regelmäßig und ursächlich mit Sprache umgehen. Nichts anderes geht aus Fachgesprächen mit aller Regelmäßigkeit hervor.

Das ReFlx®System – derweil es einerseits erst einmal den Räumen das größte Störpotenzial entzieht – verstärkt andererseits genau jene höheren, also die ohnehin energiearmen Sprachanteile. ABER: wiederum rein passiv – ohne Elektroakustik! Ohne Strom und ohne Wirksamkeitseinbußen: Das ReFlx®-System wirkt immer + sofort, bedarf keinerlei Wartung und ist keinem Verschleiß unterworfen.

Obgleich das Reflx®-System so komplex + umfänglich wirkt, bedeutet mit dem ReFlx®-System ‚inklusiv‘ jedoch nicht: exklusiv. Sondern: In der „Grundausstattung“ wirkt es bereits vollumfänglich. Weil das ReFlx®-System die effektivste Entstörung eines Raumes UND zugleich die effektivste Stärkung der höheren Frequenzen in einem Zuge leistet. Exklusive Umsetzungen sind eine kundenseitige Wahl, durch die man das System auch im Erscheinungsbild optimal an einen innenarchitektonischen Entwurf anpassen kann.

in ALLEN Räumen: blanke RAUMKANTEN stören

Insbesondere für Kommunikationsräume, aber auch für Räume in Mischnutzung ist wichtig, die Raumkanten nicht nur zu entstören, sondern sich genau dieses Kantenvolumen zu erschließen, um nützliche Schallanteile zu verstärken. Solche Räume in Mischnutzung sind z. B. kleinere Mensen, die auch für Versammlungen genutzt werden, oder sind Foyers, die auch für Empfänge und Feiern mitgenutzt werden, oder, oder… –

Auf diese Weise verliert die alte Mär vom Nachhall gänzlich ihren Zauber:

Nachhall ist auch für Personen mit Hörschädigung ein zweitrangiges Kriterium. Denn ein klares und zeitlich nur leicht versetztes Signal, das die Reflexion einbringt, nutzt das Gehirn zusätzlich zur Entschlüsselung von Sprache konstruktiv. Durchaus anderen Behauptungen aus der Fachbranche zum Trotz: Auch von Personen, die auf Hörgeräte angewiesen sind. Und insbesondere dann, wenn zugleich weniger störende Überlagerungen präsent sind.

ECHTE Inklusion ist sooo einfach

• • • • • • •

* Selbst in der Fachliteratur taucht immer wieder der Begriff „Explosivlaut“ auf. Der ist sachlich falsch und fachlich nichts. Wenn Wörterbücher den „Explosivlaut“ sehr wohl listen, dann rein resignativ gegenüber Umgangssprache. Korrekt ist der Begriff „Plosiv“.

(entnommen: WAHRIG – Deutsches Wörterbuch; Bertelsmann 2011)
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Pro Sprache & Contra Lärm

Lärm zu bekämpfen ist heutzutage ein Top-Thema. Sprache hingegen wird in der Raumakustik stiefmütterlich behandelt. Mit DIN 18041 erfährt man zwar, wie viel Absorption vermeintlich nötig ist. Und die Rede ist auch deklaratorisch von „guter Hörsamkeit“ und „Sprachverständlichkeit“. Aber klassische Bedämpfungen verschlingen nicht nur, was stört, sondern auch das Nutzsignal.

So verkommt mit DIN 18041 das Schlagwort der „guten Hörsamkeit“ zum leeren Versprechen. Denn zum einen sind nicht das Gegenteil von Lärm nur einfach kurze Nachhallzeiten. Zum anderen erzeugt viel Absorption zwar kurze Nachhallzeiten – geht aber nicht an die Quelle von Lärm heran.

Wenn also in DIN 18041 die Rede ist von „Planungsrichtlinien zur Sicherung der Hörsamkeit vorrangig für die Sprachkommunikation“ (DIN 18041:2016-03, „1 – Anwendungsbereich“; Seite 5), dann ist damit ein Ziel ausgedrückt, aber keine Leistung versprochen. Es wird eine positive Voreingenommenheit geschürt. In Kapitel 4, „Anforderungen und Empfehlungen“, wird auf Seiten 10 und 11 „gute Hörsamkeit“ dann auch tatsächlich in Aussicht gestellt.

Lärm trotz DIN 18041

Zugleich sind in 1. und 2. Novelle der Norm alle Versuche erfolgreich abgewehrt worden, die Bedeutsamkeit der Raumkanten zu berücksichtigen. Geholfen hat dabei, dass es der Forschung noch immer nicht gelungen ist, Raumkante explizit abzubilden, geschweige denn, den Einfluss der Raumkanten auf das Gesamtschallereignis in einem Raum mathematisch zu beschreiben.

Und so gilt der Einfluss der Raumkanten auf die Raumakustik, insbesondere deren Einfluss auf Lärm, als noch immer nicht bewiesen. Allein, der empirische Beweis ist noch immer die Mutter aller Beweise: Der praktische Alltag hat den Einfluss der Raumkanten seit etwa den 1990er Jahren hinreichend oft und vielzählig bewiesen.

Lärm ist ungleich langem Nachhall

Und in diesem Sinne ist der negative Einfluss der Raumkanten auf die Raumakustik sehr wohl bewiesen. Aber den „negativen Einfluss“ zu beweisen klingt so negativ. Darüber hinaus ist es möglich, Raumkante positiv und konstruktiv in Raumplanung mit einzubeziehen:

Das ReFlx®-System bekämpft den Lärm UND – 2-in-1 – sorgt für höchste Klangreinheit und extreme Sprachklarheit.

DIN 18041 erstickt Sprache – etwa in „guter Absicht“?

In Anhang C zu DIN 18041 heißt es unter dem Titel „Sprachkommunikation“:
Ein Raum hat vor allem dann diesbezüglich eine gute Hörsamkeit, wenn Sprachkommunikation darin einwandfrei und störungsfrei stattfinden kann.“ (Seite 27, erster Absatz, Satz 2)

Eine nette Feststellung.

R 122 der Städt. Realschule Waltrop mit dem ReFlx®-System
R 222 der Städt. Realschule Waltrop hat bei vollflächig bedämpfender Decke erst mit Nachrüstung des ReFlx®-Systems die Sprachverständlichkeit zurückgewonnen

Wenn es in Anhang C zu DIN 18041 im dritten Absatz heißt:
Der Sprechapparat des Menschen ist normalerweise für eine Sprechweise auf einen A-bewerteten Schalldruckpegel in 1 m Abstand von 54 dB bis 60 dB […] ausgelegt“ (Seite 27, dritter Absatz, Satz 3),

dann allerdings hat sich die Norm selbst zum Scheitern verurteilt.

Schon die Sprache selbst ist in der Raumakustik eine verkannte Größe. Die vielleicht größte Fehleinschätzung der Norm hingegen ist, dass kurze Nachhallzeiten erforderlich seien, um gute Sprachverständlichkeit zu ermöglichen.

am eigenen Ziel vorbei:

Nicht sachlich, aber in sich selbst schlüssig, heißt es in DIN 18041 auf Seite 19:
Da bei Räumen mit einem Volumen bis ca. 250 m3 keine Gefahr zur akustischen Überdämpfung besteht, kann hier eine vollflächig schallabsorbierende Decke in Kombination mit einer ebenfalls schallabsorbierenden Rückwand eingesetzt werden […].“

DIN 18041 rät nicht gut

Ein wirkliches Verständnis für Raum, Akustik und Sprachkommunikation spiegeln solche Feststellungen nicht wider. Erst recht die alltägliche Praxis beweist, dass durch vollflächig bedämpfende Decken die Sprachverständlichkeit eben gerade nicht begünstigt werden kann.

Und auch, wie Lärm in Innenräumen entsteht, wurde nicht verstanden.

Die Gründe für die Empfehlungen der Norm erschließen sich sachlich nicht, wenn dort mehrfach hervorgehoben wird, man vertrete die Interessen von „Personen mit einem erhöhten Bedürfnis nach guter Hörsamkeit“ (DIN 18041).

DIN 18041: „gute Hörsamkeit“ blendet nur

Etwa die Feststellung in DIN 18041 hinsichtlich sog. „kleiner“ Räume – also gewöhnlicher Klassen- oder Besprechungsräume mit bis zu 250 m3 Raumvolumen – „aufgrund der Raumabmessungen ist eine Überdämpfung […] durch schallabsorbierende Maßnahmen in der Regel nicht zu befürchten“ (DIN 18041:2016-03; 5.3.3 – Kleine Räume mit Volumina bis etwa 250 m3), entbehrt eines jeden Realitätsbezugs.

Damit hat man sich aber auch klar positioniert. Mit DIN 18041 setzt man mittels „im Zweifelsfall“ schrankenloser Absorption nicht einmal auf die Bewältigung von Lärm, sondern allein auf die Kontrolle über die Nachhallzeiten. Die tatsächliche Nutzbarkeit eines Komunikationsraumes steht damit an zweiter Stelle.

Und tatsächlich äußern Lehrkräfte über DIN-gerecht akustisch ausgestattete Räume, man müsse permanent sehr laut sprechen und umgekehrt sehr konzentriert hören.

„Der Unterricht in solchen Räumen ist extrem anstrengend“, so etwa der O-Ton eines Gymnasiallehrers – der damit die zahlreichen Klagen von Lehrkräften aller Schultypen kurz und bündig auf den Punkt gebracht hat.

Und wenn eine Erzieherin verschämt einräumt, sie habe ja selbst die Maßnahmen anfangs erleichtert begrüßt, dann bekräftigt das nur den Irrtum der Norm: Der Lärm, so dieselbe Erzieherin, sei keineswegs bewältigt, sondern noch fast der vorherige.

Laut und öffentlich äußert das hingegen niemand mehr: So bedämpfte Räume gelten als arbeitsrechtlich einwandfrei und sicher. Folglich finden Lehrkräfte sich damit ab, dass die Belastung nun zwar andere, aber nicht geringere sind. Man kann nur leider nichts mehr dagegen tun…

R 122 der Städt. Realschule Waltrop – mit ReFlx®-System
R 122 der Städt. Realschule Waltrop mit ReFlx®-System: hohe Sprachklarheit trotz Nachhallzeiten oberhalb Norm-Vorgaben

Wenn selbst die Arbeitsschutzregel ASR A3.7 der ‚Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin‘ sich am Nachhall orientiert und analog zu DIN 18041 bedämpfte Räume rechtlich frei spricht… gibt es dann überhaupt andere Wege für die Raumakustik und geht dann überhaupt MEHR Sprachverständlichkeit?

Lärmbekämpfung – ein wichtiges Anliegen

Ja! – Das geht. Und eine ASR A3.7 möchte andere Lösungsansätze auch mindestens nicht behindern – ganz im Gegensatz zu DIN 18041, die in Richtung der bloßen Absorption klar festgezurrt ist.

Deshalb lautet es in Satz 5 der ASR A3.7, also bereits einleitend: „Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit für die Beschäftigten erreichen.“

Auf diesem Wege stellt die BAuA* als Herausgeberin der ASR A3.7 die Lärmbekämpfung nicht als weniger wichtig hin. Aber sie setzt jene Vorgaben außer Kraft, die sie selbst später beschreibt. Und die, wie sollte es anders sein, auch die Norm im Wesentlichen identisch als verbindlich suggeriert.

Lärm bewältigen + extreme Sprachklarheit:

Mit dem ReFlx®-System. Und vorläufig allein mit dem ReFlx®-System.
Mit Kantenabsorbern und auch mit Plattenresonatoren – die die Norm sämtlich bisher erfolgreich zurückgedrängt hat – kann bereits seit etwa den 1990er Jahren sinnvoll Linderung von Lärmproblemen erlangt werden: über die Entstörung der Raumkanten. Auch kann so sehr wohl die Bedeutsamkeit von Raumkante unter Beweis gestellt werden.

Aber allein das ReFlx®-System bietet seit 2020 den „Turbo“ in Sachen Sprachklarheit:

ReFlx®-System als „Booster“ für Sprache

Das ReFlx®-System entstört die Raumkanten. Das ist die Lärmbekämpfung – vergleichbar Kantenabsorbern. Das ReFlx®-System verstärkt aber zugleich die hohen mittleren und die hohen Frequenzen. Das ist die Sprachverständlichkeit par excellence – vergleichbar mit nichts anderem.

erfolgreich ohne Elektroakustik – ReFlx® leistet Lärmbekämpfung + Sprachklarheit in einem: Inklusion in R 1002 der Gesamtschule Waltrop

Zugleich nämlich – während das ReFlx®-System zur Entstörung der Raumkanten poröse und Schall absorbierende Materialien gar nicht benötigt – reflektiert das ReFlx®-System in optimalem Winkel die nützlichen Frequenzen. Im Bereich von ca. 1.250 bis über 17.500 Hz wird der Schalldruck um bis zu 18 dB verstärkt – und zwischen 1.250 und 11.000 Hz sogar mit einer fast gleichmäßigen Intensität.

On the top: Auch mit einer gleichmäßigen Intensität im ganzen Raum, wie Messungen der STI-Werte gezeigt haben.

Fast unabhängig von der übrigen Raumausstattung wird gleichsam ein eigenständiger Hörraum erschaffen, der sogar elektroakustische Sprechanlagen für Personen mit Hörgeräten überflüssig macht.

Verlinkung zur ausführlichen Beschreibung (bitte auf das Bild klicken)

So stellt das ReFlx®-System eine Methode dar, mit der unabhängig von Energie, Wartung und Reparatur eine immerwährend maximale Klarheit von Sprache gewährleistet werden kann.

  • BAuA = Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
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Barrierefrei: „Ich versteh‘ Sie gut!“

sagt einer der beiden Jungen, die auf Hörgeräte angewiesen sind – und lobt indirekt den Raum als barrierefrei. Anlässlich der Inklusion wurde in Raum 1002 der Gesamtschule Waltrop das ReFlx®-System installiert. Nun kann der Junge gut darauf verzichten, seine Mikrofonanlage zu benutzen.

Hochinteressant und aufschlussreich war meine Hospitation in diesem Raum während Unterricht und Wochenabschlussstunde (WAS). Für die Sprachverständlichkeit allemal, bot die WAS auch Aufschluss zum Thema „Lärm“. Denn die WAS ist nicht nur Rückschau und Besprechung von Problemen oder Geplantem. Sie ist auch bisweilen emotional hoch aufgeladen – mal positiv, mal negativ.

ReFlx®: barrierefrei in der Grundausstattung

So zeigten sich im Rahmen der Besprechungen während der WAS die einen oder anderen Schülerinnen oder Schüler aufgewühlt oder erregt, so dass die Diskussionen streckenweise für einige Unruhe sorgten.

Besonders aufschlussreich aber war eine Woge der Freude und Begeisterung. Wegen des in der folgenden Woche anstehenden Wandertages brandete kurz aber laut der Jubel auf. Dennoch wurde daraus kein schriller und belastender Lärm, sondern blieb einfach für den kurzen Moment ein lautes Ereignis.

Woge der Begeisterung erdrückt nicht lärmend

Als ich zum Schulschluss den Pädagoginnen gegenüber meinen Eindruck beschrieb, da bestätigten mir beide Klassenlehrerinnen: „Wie Sie das schildern, das deckt sich ganz mit unseren Erfahrungen hier und in anderen Klassenräumen. Hier haben wir keine Probleme mehr mit Lärm. In anderen Klassen gelangt man oft schon nach zehn, fünfzehn Minuten an seine Grenzen.“

barrierefrei dank ReFlx®-System: Raum 1002, Gesamtschule Waltrop

Anlässlich der Inklusion eines Jungen, der Hörgeräte trägt, war die Ausstattung mit dem ReFlx®-System ausgelöst worden. Bereits kurz nach Start des Schuljahres wurde ein weiterer Junge derselben Jahrgangsstufe dieser Klasse, konkret diesem Raum 1002 zugeordnet. Dieser Junge ist ebenfalls Hörgeräte angewiesen, hat darüber hinaus aber ein Mikrofon, das Lehrkräfte sich einfach umhängen können. Sprechen sie, wird automatisch das Sprachsignal induktiv in die Hörgeräte dieses Jungen eingespielt.

„Mir ist aufgefallen“, sprach eine der beiden Pädagoginnen den Jungen nun auf die zurückliegende Woche an, „dass Du mir das Mikrofon gar nicht immer gegeben hast.“ „Ja“, räumte der Junge unumwunden und unberührt ein, zuckte lapidar mit einer Schulter: „Hab ich einfach vergessen.“
„Schämst Du Dich denn, es mir dann noch zu geben? Wenn Du bemerkst, dass Du es vergessen hast?“ hakte die Lehrerin nach.

„Nein, ich schäm’ mich nicht“, gab der Junge spontan zurück. „Aber wenn ich es doch nicht brauche…“

Mikrofonanlage überflüssig

„Verstehst Du mich denn trotzdem gut?“ schien sich die Lehrerin nicht sicher, ob es richtig sei, ihrerseits keine Initiative zu zeigen. „Ja“, gab der Junge ganz selbstgewiss zurück, „ich versteh’ Sie gut. … und dann muss ich Ihnen das Gerät ja nicht geben.“

barrierefrei: das ReFlx®-System sorgt für beste Sprachverständlichkeit

In einem anderen Klassenraum war dem Jungen das trotz seiner Sprechanlage nicht gelungen. Deshalb hatte man ihn bereits zu Anfang des Schuljahres in diesen Raum umgruppiert

Das deckt sich übereinstimmend damit, dass auch der andere Junge (von vornherein ohne Sprechanlage, allein auf seine Hörgeräte angewiesen) nur mit seinen Hörgeräten dem Unterricht ohne Beeinträchtigungen folgen kann. Der Raum ist dank des ReFlx®-Systems zweifelsfrei BARRIEREfrei: ohne Elektroakustik, allein aus der passiven Ausstattung des Raumes heraus.

Impulsmessungen zeigen sehr deutlich, weshalb das möglich ist und wie sich das Reflx®-System auswirkt. Schaubilder zeigen in Frequenzverläufen und Schallintensitäten deutlich, wie durch die Installation des REIN PASSIVEN ReFlx®-Systems gerade der höhere mittlere und der hohe Frequenzbereich mit einer bisher einmaligen Gleichmäßigkeit auf ein höheres Niveau verstärkt wird. Durch die Verstärkung und Klärung der für Sprache so relevanten Frequenzen kann sogar die Inklusion vollumfänglich bedient werden.

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… macht genau was es soll!

… nämlich BARRIEREfreie Klassenräume ‚at it’s best‘: Hier geht die Inklusion Hörgeräte nutzender Schülerinnen und Schüler OHNE elektroakustische Anlagen. Dank ReFlx®, das kann, was es soll – und macht, was es soll.

Und „barrierefrei“ ist hier auch umgekehrt zu verstehen. Nämlich für Lehrkräfte, die etwaig bereits mit Beeinträchtigungen ihres Hörsinnes zu kämpfen haben oder stimmlich nicht (mehr?) so stark belastbar sind.

Der „offizielle“ Übergabetermin fand gewiss nicht zufällig während der Unterrichtszeit statt. Und so bestätigte sich die Wirksamkeit des ReFlx®-Systems sogleich von der praktischen Seite.

Was das Gutachten für Raum 122 der Städtischen Realschule Waltrop in STI-Werten (Sprachverständlichkeitsindex) rein theoretisch abgebildet hat, das erwies sich nun – in einer anderen Schule, einem Raum mit seinen eigenen Grundbedingungen – als vollumfänglich deckungsgleich in der Praxis des Schulalltags:

Inklusion simpel & ohne Elektroakustik

Alle Hörpositionen in Raum 1002 der Gesamtschule Waltrop, im Jahrgangshaus I, sind gleichberechtigt herausragend gut. Und die beiden Jungen, die auf Hörgeräte angewiesen sind, sind nicht weniger Zufrieden mit der Raumakustik, als alle anderen.

R 1002 der Gesamtschule Waltrop – vorher/nachher (mit ReFlx-450|900|35°mx3)

Erste Eindrücke kann man über das Video gewinnen. Allerdings sind es „erste Eindrücke“ im Wortsinn, nämlich im leeren Klassenraum, also ohne Vollbesetzung mit Schülerinnen und Schülern.

„… für mich sprechen Sie jetzt sehr leise. Ist das Ihre normale Sprechweise?“ fragte nach einigen Minuten einer der städtischen Mitarbeiter im Austausch mit der Pädagogin, in deren Unterricht wir gegangen waren, um einen realen Eindruck im besetzten Klassenraum gewinnen zu können.

was es soll: Sprachklarheit

„Ich spreche immer so“, bestätigte die Klassenlehrerin. Und die Resonanz der Schülerinnen und Schüler war einhellig: Es gibt keine Probleme, die Lehrerinnen zu verstehen. Und zwar unabhängig davon, ob hier eine Schülerin von links außen unterstrich, oder dort eine der Schülerinnen in der letzten Reihe bekräftigte, dass ihre Lehrerin immer klar und gut zu hören sei.

R 1002 der Gesamtschule Waltrop – Ansicht der Rückwand vorher / mit ReFlx-System

Auslöser der akustischen Maßnahme war die Einschulung eines Schülers der künftigen Klasse 5, der beidseitig auf Hörgeräte angewiesen ist. Thema: INKLUSION. Hier einmal mehr beweist das ReFlx®-System, dass es macht, was es soll: Sprachklarheit erster Güte schaffen.

nicht kurzer Nachhall…

Das klappte dann so reibungslos, dass bereits nach wenigen Tagen ein weiterer Schüler, der aus seiner Grundschulzeit eine Sprechanlage mitgebracht hatte, in diese Klasse umgruppiert wurde. Denn dieser Junge kam in der bisherigen Klasse GAR NICHT klar – trotz der Sprechanlage.

Für beide Jungen gibt es keinerlei Probleme, sich unbeeinträchtigt am Unterricht zu beteiligen, ohne dass eine zusätzliche elektroakustische Sprechanlage noch vonnöten wäre. Den Beiträgen der Lehrkräfte oder der Mitschülerinnen und Mitschüler können beide Schüler problemlos folgen, allein mittels ihrer individuellen Hörgeräte.

… sondern: klarer Raumklang – das A & O der Inklusion

Das System macht genau das, was es soll„, so zieht Frau Bayezit als Leiterin der Fachgruppe ‚Immobilienmanagement‘ der Stadt Waltrop ihr Fazit.

Wie das ReFl®-System das schafft, das machen erst Impulsmessungen auch analytisch nachvollziehbar und verständlich.

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… klingt irgendwie klarer

… so die spontane Reaktion der beiden Pädagoginnen auf die Ausstattung ihres Klassenraumes mit dem ReFlx-System, als sie aus den Sommerferien zurückkehrten. Was den beiden Pädagoginnen zuerst und spontan auffiel, war ein überraschend klarer Raumklang.

Als die Pädagoginnen ihren Klassenraum erstmalig betraten, um sich zum Ende der Ferien hin auf das neue Schuljahr vorzubereiten, war das Erste, was ihnen auffiel, dass der Raum weniger hallig war, als zuvor. „Wir sind erst einmal in drei, vier Nachbarklassen gegangen. Jeder Raum klingt ja etwas anders. Aber…

…eindeutig hat diese Klasse nun weniger Nachhall.“

R 1002 der Gesamtschule Waltrop – ausgestattet mit ReFlx-450|900|35°mx3

Wohl ein bisschen, als könne man den eigenen Ohren nicht mehr trauen, wollten die Pädagoginnen sich durch den Vergleich mit anderen Klassenräumen Gewissheit verschaffen, dass sie sich nicht täuschten. Mit meinem Video habe ich vergleichend festgehalten, was sogleich aufgefallen war, ohne dass bereits Unterrichtsbedingungen im Austausch mit den Schülerinnen und Schülern herrschten.

ReFlx®: klarer Raumklang + gleichmäßiges Schallfeld

Schon in diesem Video, also im unbesetzten Raum – und somit vergleichbar mit der Situation, die auch die Pädagoginnen nach den Ferien vorgefunden hatten – zeigt sich der Raum deutlich weniger hallig.

Die Nachhallzeiten liegen zwar deutlich oberhalb dessen, was DIN 18041 einfordert. Jedoch ist DIN 18041 – wider anderslautende Behauptungen – überhaupt keine verbindliche Richtlinie. Diesbezüglich ist der Wunsch allein nicht der Autor, aber der Vater so mancher irreführenden Publikation.

klarer Raumklang – egal wo die Sprecherposition ist

Ganz besonders wird deutlich, dass man in beliebige Richtungen gewandt sprechen kann, ohne dass die Klarheit der Sprache leidet.

ReFlx-System an der Tafelseite; mit Sonderlösung vor der WLAN-Sendeapparatur

Die Weiterentwicklung – von bisher 60 cm breiten Elementen – auf 90 cm hat sich im Rahmen der Montage bestens bewährt. In zwei Komponenten aufgeteilt, kann die Montage von einer einzelnen Person auf der Leiter gut bewältigt werden. Der Schritt von 60 cm auf 90 cm bringt einen entsprechend geringeren Gesamtaufwand mit sich. R 1002 der Gesamtschule Waltrop kommt mit nur 23 Elementen auf 9,3 Quadratmeter Reflektorfläche. Rein rechnerisch werden dabei „nur“ ’netto‘ 1,53 Kubikmeter Kantenvolumen abgeschirmt.

im Montageverlauf: rechts noch unverdeckte Trägerkomponenten des ReFlx-Systems
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ReFlx®-System: neue Sicht auf Inklusion

Ein Hörgerät allein macht’s noch nicht. Auch der Raum muss mitspielen. Der Raum entscheidet, ob Inklusion gelingt, nicht Elektroakustik.

So sagt etwa die selbstständige Hörgeräteakustik-Meisterin Ursula Schreier (Velbert-Langenberg): „Was an höheren Frequenzen durch Absorption erst verloren ist, das kann auch das teuerste Hörgerät nicht zurückholen.“

Anders geht ‚Raumakustik Premium‘ die Inklusion an: nämlich mit dem ReFlx®-System. Mit dem Resultat, dass Schüler, die individuelle Hörgeräte tragen, nun ohne elektroakustische Anlagen vollumfänglich am Unterricht teilnehmen können.

Jedoch vertritt man in DIN 18041 die Ansicht, dass Inklusion noch mehr Absorption bedürfe, als ohnehin für Klassenräume empfohlen. An so viel Absorption geht dann die Sprachverständlichkeit erst recht zugrunde. Die Räume sind dumpf und erschweren die sprachliche Kommunikation sogar erheblich.

Das mag auch damit zu tun haben, dass man uns eine falsche Sicht auf die Sprache lehrt. Genauer: auf das gesprochene Wort.

ReFlx® macht Inklusion möglich

Die meisten Konsonanten sind in Frequenzen abgebildet, die selbst die schlechtesten Absorber spielend verschlucken. Aber auch die so genannten Vokale – die „Stimmhaften“ – sind in Wahrheit stimmlos: Nicht die Tongebung über die Stimmlippen macht die Vokale unterscheidbar, sondern (genauso wie das für die Konsoanten gilt) die Formung von Mundraum sowie Lippen- und Zungenarbeit prägen die Vokale aus. Und so lassen sich dann zum Beispiel auch Vokale EINDEUTIG flüstern.

ReFlx-System in der Städt. Realschule Waltrop

ReFlx®-System hilft auch Schwerhörigen

Auch Vokale sind „eigentlich“ Hauchlaute – und also „Stimmlose“. Weil die Unterscheidbarkeit der stimmhaften Äußerung allein durch das im Mund gebildete Rauschen und die Drosselung des Austrittsluftstromes durch Mundformung entsteht (auch die Zunge ist daran beteiligt).
Der Unterschied zwischen „a“ und „i“ mag leicht suggerieren, dass es um Stimmhaftigkeit ginge, wenn sich beim „i“ die Stimme leicht zu heben scheint. Oder der Unterschied zwischen „a“ und „o“ mag suggerieren, der Unterschied zwischen diesen Vokalen liege in der Stimmhaftigkeit, wenn sich beim „o“ die Stimme senkt. Tatsächlich sind das Nebeneffekte, der nicht ursächlich zur Aussprache dieser Buchstaben gehören – und diese nicht ursächlich unterscheidbar macht.

… unterstützt energiearme Sprachanteile

Das genau ist der Grund, weshalb im Grunde die gesamte Sprache energiearm stattfindet.
Das ist aber auch der Grund, weshalb die energiearmen und höheren Frequenzen nicht durch Raum erstickt, verschlungen, absorbiert werden dürfen. Erst recht nicht, wenn der Hörsinn ohnehin schon beeinträchtigt ist und der sprachliche Austausch mindestens ein Problem, vielleicht eine nur mit Hörgeräten überwiedbare Barriere darstellt.

Für Inklusion: akustische Transparenz

Der RAUM muss die Möglichkeit bekommen, die energieärmsten sprachlichen Äußerungen zu unterstützen, zu verstärken. Dass heißt, dass bereits durch passive Maßnahmen (also ohne Elektroakustik) die energiearmen Sprachanteile verstärkt werden sollten.

Genau DAS macht das ReFlx®-System.

Von der herausragenden Sprachverständlichkeit profitieren auch Personen, die auf Hörgeräte angewiesen sind, in einem besonderen Maße.